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Hinweis für Ihre entspannte Anreise: In den kalten Wellness-Monaten empfehlen wir immer die Vorab-Buchung des Eintritts.

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Hausordnung und Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Abschnitt 1

Hausordnung

1. Saunaequipment & Hygiene

  • Für die Nutzung des SATAMA Saunaparks brauchen Sie mindestens 1 Handtuch, 1 großes Saunatuch (als Unterlage), Badeschuhe und einen Bademantel.
  • Wir möchten Sie bitten, sich vor der Benutzung der Badeanlagen gründlich zu reinigen.
  • Das Tragen von Badeschuhen ist Pflicht.
  •  Alle Saunen sowie der Außenpool sind ausschließlich textilfrei zu nutzen.

2. Persönliche & Wertgegenstände

  • Ihre Taschen müssen in den Umkleideschränken verbleiben. Für persönliche Gegenstände bietet die Rezeption einen Tragetaschenservice an.
  • Für Wertgegenstände wird jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt u.a. für abhanden gekommene Badeutensilien, Fundsachen sowie in die Schränke eingeschlossene Gegenstände.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Schrank richtig verschlossen ist und merken sich dessen Nummer. Tragen Sie den Schlüssel immer am Hand- oder Fußgelenk. Bei Verlust oder Missbrauch durch Dritte trägt der Schlüsselbesitzer selbst die Verantwortung.

3. Gegenseitige Rücksichtnahme

  • Im gesamten Saunapark ist das Fotografieren und Filmen nicht gestattet. Sofern es nicht andere Gäste belästigt, wird der stumme Gebrauch von Mobiltelefonen im Restaurant sowie der Bar geduldet.
  • Bitte reduzieren Sie den Austausch von Zärtlichkeiten auf ein Minimum. In den Saunakabinen ist er ganz untersagt.
  • Das Rauchen ist nur im Außenbereich, in den mit Standaschenbechern versehenen Bereichen, erlaubt.
  • Jeder Gast hat sich in der Anlage so zu verhalten, dass kein anderer Gast durch ihn belästigt wird.

4. Reservierung von Liege-, Sauna- & Sitzbereichen

  • Es besteht kein Anspruch auf einen Sitz- oder Liegeplatz. Das Reservieren dieser Sitz- und Liegeflächen mit Handtüchern oder anderen Gegenständen ist nicht gestattet. Falls Gegenstände zu diesem Zwecke im Restaurant, Ruhebereichen oder Saunen abgestellt werden, dürfen diese vom Personal des SATAMA Saunaparks selbständig oder nach Aufforderung durch Gäste entfernt werden. In ausgewiesenen Bereichen werden Gäste explizit auf das Auffinden von diesen Gegenständen hingewiesen.

5. Nutzung des Außenpools & Seezugangs

  • Die Wasserbecken dürfen nur über die dafür vorgesehenen Zugänge und nur textilfrei betreten werden.
  • Jegliches Springen und das Betreten der Beckeneinfassung sind aufgrund von Verletzungsgefahr verboten.
  • Das Betreten des Sees erfolgt auf eigene Gefahr.
  • In den Wintermonaten ist die Nutzung des Sees eingeschränkt möglich, bei Eisbildung untersagt.

6. Nutzung des Saunaparks

  • Bitte nutzen Sie nur die vorgesehenen Wege. Bei einer Nichtbenutzung und daraus resultierenden Sach- oder Personenschäden schließt der Betreiber jegliche Haftung aus. Auch für Gefahren des alltäglichen Lebens ist jede Haftung ausgeschlossen.
  • Die Aufgüsse in den Saunakabinen werden ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt.
  • Es ist nicht erlaubt, eigene Aufgussessenzen zu verwenden.
  • In den Saunakabinen dürfen keine Handtücher zum Trocknen aufgehängt werden.
  • Bei gesundheitlichen Schwierigkeiten raten wir, vor dem Besuch des SATAMA Saunaparks unbedingt einen Arzt aufzusuchen.

7. Nutzung der gastronomischen Einrichtungen (Kaminrestaurant & Theaterbar)

  • Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im gesamten Gelände des SATAMAs nicht gestattet.
  • Im Gastronomiebereich ist ein Bademantel zu tragen. Alle Handtücher sollen an den dafür vorgesehenen Haken oder Fächern verbleiben, diese sind nicht mit ins Restaurant zu nehmen.

8. Sonstiges

  • Preise und Öffnungszeiten gelten in der über Aushang/Auslage mitgeteilten Fassung.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den SATAMA Saunapark nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten. Dieser hat die Aufsichtspflicht für die Minderjährigen.
  • Diese Haus- und Badeordnung wird von allen Besuchern des SATAMA Saunaparks mit dem Betreten des Hauses verbindlich anerkannt. Bei Nichteinhaltung schließt der Betreiber jegliche Haftung aus. Im Zweifelsfall behält sich der Hausherr das Hausrecht vor, Gäste ohne Erstattung des Eintrittsgeldes der Anlage zu verweisen.
  • Der Betreiber behält sich vor, einzelne nicht textilfreie Bereiche mit Videokameras zu überwachen.
Abschnitt 2

AGB

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung, die zwischen der MeineZeit Mgt. AG (nachfolgend Verkäufer genannt) und dem Kunden (Käufer) abgeschlossen werden.

Kontakt und Anschrift lautet: MeineZeit Mgt. AG, SATAMA Sauna Resort & Spa am Scharmützelsee, Strandstraße 12, 15864 Wendisch Rietz, Telefon: 033679 - 75 230 , Telefax: 033679 - 75 231

2. Leistungsgegenstand/Preise

2.1. Gegenstand des Verkäufers sind die im Internet-Shop angebotenen Waren. Die angegebenen Preise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer; bei Lieferung an Kunden außerhalb der EU erfolgt Rechnungslegung ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer. Im Preis sind nicht enthalten die Versandkosten. Der Versand der bestellten Waren erfolgt per Post oder Paketdienst nach Wahl des Verkäufers gegen Berechnung der tatsächlich anfallenden Versandkosten sowie zuzüglich einer Pauschale für Porto und Verpackung. Die Pauschale und die Versandkosten werden dem Käufer mit der Rechnungslegung der Ware berechnet.

2.2. Bei Versand in das Gebiet außerhalb Deutschlands wird neben den tatsächlich anfallenden Versandkosten und der Pauschale nach Ziffer 2.1. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro berechnet.

2.3. Erfolgt die Bestellung des Käufers mit vom Verkäufer erteilten Geschenkgutschein, werden 2,50 Euro Versandkosten berechnet.

2.4. Der Verkäufer behält sich vor, das Warenangebot und die Preise zu ändern. Bereits wirksam zustande gekommene Verträge werden hiervon aber nicht berührt. Befristete Angebote können nur innerhalb der angegebenen Befristung beim Verkäufer eingehend bestellt werden; der Vertrag kommt aber mit bindender Wirkung erst nach Maßgabe von Ziffer 3. zustande.

3. Vertragsabschluss, Vertragserfüllung

3.1. Der Vertrag kommt zustande entweder mit der ausdrücklichen Annahmeerklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer innerhalb von 14 Kalendertagen ab Bestellung oder innerhalb derselben Frist durch Beförderungsaufgabe der Ware an den Kunden, hierbei ist maßgebend der Tag, an dem die Ware durch den Verkäufer zur Auslieferung gebracht wurde. Teillieferungen sind zulässig und bewirken die Rechtsfolgen nach Satz 1 zum gesamten Vertragsinhalt. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, ausdrücklich im einzelnen von Satz 1 abweichende Fristen zu vereinbaren.

3.2. Ist nach der Bestellung dem Verkäufer die Ware nicht mehr oder nicht innerhalb angemessener Frist verfügbar, hat der Verkäufer dies binnen der Frist nach Ziffer 3.1.; Satz 1, dem Käufer mitzuteilen und zugleich den voraussichtlichen Zeitpunkt der Wiederverfügbarkeit der gleichen oder in Art, Güte und Preis vergleichbaren Ware, wobei Abweichungen im einzelnen bestimmt anzugeben sind. Erklärt der Käufer innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung des Verkäufers sein Einverständnis mit dem geänderten Angebot bzw. der verlängerten Lieferfrist, ist der Vertrag zum geänderten Inhalt geschlossen; andernfalls gilt das geänderte Angebot als abgelehnt, ohne dass aus dem nicht zustande gekommenen Vertrag wechselseitig Ansprüche jedweder Art gestellt werden können. Hiervon sind ausgenommen Rückzahlungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen des Verkäufers, insbesondere die Rückerstattung des Wertes von Geschenkgutscheinen, sofern diese nicht weiterhin Gültigkeit besitzen.

3.3. Wird nach ausdrücklich zustande gekommenem Vertrag die Erfüllung durch den Verkäufer auf Grund eines Umstandes, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig möglich (insbesondere bei wichtigem Grund, wie Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre), so wird der Verkäufer durch Erklärung des Rücktritts zur Leistung frei. Der Verkäufer ist verpflichtet spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt und Bekanntwerden des Leistungshindernisses die Rücktrittserklärung unter Angabe des Grundes dem Käufer mitzuteilen. Der Verkäufer ist nicht zum Schadenersatz oder Ersatz anderweitiger Aufwendungen an den Käufer verpflichtet, hat jedoch dem Käufer durch diesen bereits erbrachte Gegenleistungen zu erstatten.

4. Vertragseinzelheiten

Die im Internet angegebenen Maße, Gewichtsangaben, Abbildungen, Zeichnungen usw. stellen eine Leistungsbeschreibung dar, die erst nach ausdrücklicher Maßgabe der Bestellung und der Vertragsannahme Gegenstand des Vertrages werden. Dekorationsmaterialen gehören nicht zum Lieferumfang.

5. Gefahrtragung

Der Käufer trägt die Gefahr der Verschlechterung und des Verlustes der Beförderung der Ware ab Versendung durch den Verkäufer; dies gilt auch bei Lieferung frei Haus. Etwaige Reklamationen sind unabhängig davon vom Käufer sofort beim Zusteller anzubringen.

6. Kaufpreisfälligkeit

Der Kaufpreis zuzüglich Versandkosten, Pauschale und weitere Kosten nach Ziffer 2. wird mit Rechnungslegung abgerechnet und ist spätestens zwei Wochen nach Zustellung der Ware mit Erhalt der Rechnung bargeldlos und auf Kosten des Käufers auf das in der Rechnung angegebene Konto des Verkäufers zu bezahlen, sofern nicht ein dem Käufer zustehendes Rückgaberecht wirksam ausgeübt wurde.

7. Rückgaberecht

Sofern der Vertrag nach Maßgabe der Bestimmung des Fernabsatzvertrages zustande kommt, steht dem Käufer das Recht zu die Ware innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zurückzugeben. Dies hat durch Rücksendung der Ware innerhalb dieser Frist zu erfolgen, wobei die Absendung innerhalb der Frist genügt. Wurde die Sache nicht als Paket versandt, ist innerhalb der Frist das Rücknahmeverlangen gegenüber dem Verkäufer auszuüben.

Vereinbarte Termine, welche seitens des Gastes im SPA-Bereich nicht eingehalten werden können, sollten 24 Stunden vorher abgesagt werden. Anderenfalls behalten wir uns vor, 80 % der Leistung in Rechnung zu stellen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung das Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer kann die Herausgabe der Sache nach Maßgabe von § 449 BGB verlangen.

9. Gewährleistung

Auf die Rechte des Käufers bei Mängeln finden grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Der Verkäufer ist allerdings berechtigt, dem Käufer zunächst ausschließlich auf die Ansprüche auf Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache) zu verweisen. Schlägt allerdings die Nacherfüllung fehl oder wird diese unberechtigt vom Verkäufer verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Kaufpreisminderung geltend machen. Das Recht des Verkäufers zur Verweigerung der Nacherfüllung nach § 439 (3) BGB bleibt unberührt.

Abschnitt 2

Deutsche Aufgussmeisterschaft | PlayOffs | Friends Challenge 2025

10. Sondervereinbarung SATAMA Deutsche Aufgussmeisterschaft 2025 | PlayOffs | Friends Challenge

Mit dem Betreten des Geländes willigt der Veranstaltungsbesucher der oben genannten Veranstaltungen unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines evtl. aufgenommenen Bildnisses und seiner Stimme ein. Dieses gilt für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragtem in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden sowie deren anschließender Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z. Bsp. über das Internet).

Rückgabe von bereits gekauften Tickets zu oben genannten Veranstaltungen.

Eine Rückgabe von bereits gekauften Karten gegen Erstattung des Preises ist nicht möglich. Gern bieten wir Ihre gekauften Karten - nach Ausverkauf unseres Kontingents - anderen Gästen an. Ihren gezahlten Ticketpreis erstatten wir Ihnen dann in Form eines Gutscheins abzüglich 10% Bearbeitungsgebühr.

Für Packages (Tickets mit Übernachtung) gelten die mit der Bestätigung versandten Bedingungen.

11. Rechtsanwendung

Es gilt ausschließlich für die vertraglichen Beziehungen das Recht der BRD.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die zulässige gesetzliche Vorschrift.

MeineZeit Mgt. AG - Abschnitt 3

Stornobedingungen

Zimmer & | Appartementreservierungen (auch Bed & Schwitz sowie Businesspaket) *

Bis 2 Tage vor Anreise können Sie kostenfrei bei uns stornieren. Danach berechnen wir 80% des Gesamtreisepreises. Bei Nichtanreise berechnen wir 100% des Gesamtreisepreises.

Ferienhäuser SATAMA SAUNA RESORT & SPA am Scharmützelsee *

  • bis zum 45. Tag vor der Anreise - kostenfrei
  • bis zum 14. Tag vor der Anreise - 50 %
  • 13. bis 8. Tag vor der Anreise - 60 %
  • ab dem 7. Tag vor der Anreise - 80 % des Reisepreises.  
  • Bei Nichtanreise berechnen wir 100% des Gesamtreisepreises.

Arrangements (z.B. Wellnessurlaube) *

  • bis zum 45. Tag vor der Anreise - kostenfrei
  • bis zum 14. Tag vor der Anreise - 50 %
  • 13. bis 8. Tag vor der Anreise - 60 %
  • ab dem 7. Tag vor der Anreise - 80 % des Reisepreises
  • Bei Nichtanreise berechnen wir 100% des Gesamtreisepreises.

Deposits an Weihnachten und Silvester

  • 14 Tage nach Buchung - 50% des Arrangements,
  • bis 15.10. - restliche 50% des Arrangements

Tageseintritte / Eventkarten & Rituale im SATAMA SAUNA RESORT & SPA

  • Das Stornieren von im Onlineshop zahlungspflichtig reservierten termingebundenen Eintritten & Ritualen (z.B. Tageseintritte, Eventkarten) ist gemäß §312g BGB (Widerrufsrecht) nicht möglich.

Veranstaltungen (Familienfeiern, Hochzeiten)

  • bis 6 Monate vor der Veranstaltung - kostenfrei
  • 6 bis 2 Monate vor der Veranstaltung - 30 %
  • 2 Monate bis 3 Wochen vor der Veranstaltung - 60 %
  • weniger als 3 Wochen vor der Veranstaltung - 90 % des erwarteten Nettoumsatzes.

Tagungen

  • bis 6 Wochen vor der Veranstaltung - kostenfrei
  • 6 bis 2 Wochen vor der Veranstaltung - 30 %
  • 2 Wochen bis 3 Tage vor der Veranstaltung - 60 %
  • weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung 90 % des erwarteten Nettoumsatzes.

* Besondere Bedingungen im Zeitraum

  • Eine kostenfreie Stornierung von Appartments & Hotelzimmern ist nur bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei
Abschnitt 4

Hotelaufnahmeverträge

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich in Textform anerkannt.

II. Vertragsabschluss

Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben oder werden lokale Steuern und Abgaben neu eingeführt, so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben.

Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Der Gast

kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.

Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Absatzes oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung

Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 70% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, wenn eine entsprechende Mitteilung an das Hotel nicht mindestens bis zwei Tage vor Anreisetermin erfolgt ist. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. der Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

Die Entschädigungspauschale beträgt 100% des vertraglich vereinbarten Preises, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf

Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.

V. Rücktritt des Hotels

Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II vorliegt; ein Fall der Ziffer VI vorliegt; das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen; der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.

Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer in Textform bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels, Verjährung

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Für alle sonstigen Schäden und die durch leicht fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet das Hotel nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer vertragstypischen Pflicht zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,00.

Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,00. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmer- oder Zentralhotelsafe Gebrauch zu machen.

Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

VIII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

Gerichtsstand ist- wenn der Vertragspartner des Hotels Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz des Hotels.

Sofern der Vertragspartner des Hotels keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 1. Januar 2017

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